Wenn ein Kind stirbt, bevor es geboren werden konnte, steht die Welt für viele Eltern still. Trotzdem wird von Frauen oft erwartet, dass sie nach kurzer Zeit wieder „funktionieren“. Nun gibt es in Österreich einen Vorstoß, der diesem Schmerz mehr Raum geben möchte.
Was ist geplant?
Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) möchte Frauen nach einer Fehlgeburt eine sogenannte „Trauerzeit“ ermöglichen. Die Freistellung soll sich nach der Schwangerschaftswoche richten:
- ab der 16. Woche: vier Wochen
- ab der 20. Woche: acht Wochen
- ab der 23. Woche: 16 Wochen
Finanziert werden soll die Trauerzeit zur Gänze aus dem Familienlastenausgleichsfonds.
Entscheidung bleibt bei den Betroffenen
Wer nicht möchte, dass der Arbeitgeber von der Fehlgeburt erfährt, soll wie bisher in den Krankenstand gehen können. Das ist ein wichtiger Punkt: Jede Frau darf selbst entscheiden, wie offen sie mit ihrem Verlust umgeht.
Weitere geplante Verbesserungen
- Der Anspruch soll auch für Selbstständige gelten.
- Der Kündigungsschutz soll auf vier Monate ab der Fehlgeburt ausgeweitet werden.
- Diskutiert wird zudem eine zweiwöchige Freistellung für Partnerin oder Partner, denn auch sie trauern.
Warum sich etwas ändern soll
Bisher ist nach einer Fehlgeburt, wenn das Kind unter 500 Gramm wiegt, nur der Krankenstand möglich. Bei einer Totgeburt (über 500 Gramm) besteht dagegen Anspruch auf Mutterschutz. Diese Gewichtsgrenze hat für viele Betroffene zu schmerzhaften Situationen geführt. Zuletzt entschied der Oberste Gerichtshof zugunsten einer Frau, deren Antrag auf Wochengeld nach einem Verlust in der 25. Schwangerschaftswoche abgelehnt worden war, weil das Kind unter 500 Gramm wog.
Ein Kind bleibt ein Kind, unabhängig von seinem Gewicht. Dass die Politik das Thema aufgreift, zeigt: Trauer um Sternenkinder darf und soll sichtbar sein.
Quelle: ORF.at, „Sozialministerium für ‚Trauerzeit‘ nach Fehlgeburten“